Mehr Demokratie wagen.

Willy Brandt (SPD)

(1913–1992)

Widerstandskämpfer,

Bundeskanzler 1969–1974,

SPD-Vorsitzender 1964–1987

Thüringer Bündnisse, Initiativen und Netzwerke gegen Rechts

Runder Tisch der Zivilgesellschaft

Die Vernetzung der Thüringer Bündnisse gegen Rechts lädt für den Samstag, den 20. April 2013 von 11 bis 16 Uhr ins Reithaus im Park an der Ilm in Weimar zum Runden Tisch der Thüringer Zivilgesellschaft ein. Über Ihr und Euer Kommen würden wir uns sehr freuen!

Im zweiten Jahr nach Aufdeckung der NSU-Morde ist die Brisanz der Tatsache, dass sich nazistische Netzwerke bilden und entwickeln konnten und rassistische Morde verübten, in der Mitte der Gesellschaft noch nicht angekommen. Die dringend gebotene Diskussion um notwendige Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wird allenfalls innerhalb kleiner Kreise geführt. Neben der richtigen und wichtigen Arbeit der Untersuchungsausschüsse fehlt es an einer breiten und selbst reflektierten gesellschaftlichen Debatte über die Zuständigkeit und die Verantwortung von Zivilgesellschaft, Politik und Sicherheitsbehörden. Thüringen hat hier nicht nur im Bereich der parlamentarischen Aufklärung eine große Verantwortung zu tragen.

Für den Zustand unserer Gesellschaft sind wir als Bürgerinnen und Bürger selbst verantwortlich. Diese Verantwortung wollen wir ganz bewusst übernehmen. Dazu braucht es Rahmenbedingungen, in denen Zivilgesellschaft in Thüringen frei und selbstbestimmt arbeiten und wirken kann. Kein Aktionismus, sondern die Stärkung von Regelstrukturen gepaart mit wohlüberlegten Handlungen, die alle Akteure einbeziehen, aber eben auch fordern. Kein Verharmlosen, sondern ein offener – und damit erst möglicher – Umgang mit Neonazismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Beides ist kein Problem einzelner Menschen, Städte, Dörfer oder Strukturen – sie sind ein gesamtgesellschaftliches Problem. Sie sind überall und nicht an diffusen Rändern. Wir möchten mit Ihnen und Euch über die Aufgaben, Herausforderungen sowie die Forderungen der Thüringer Zivilgesellschaft im zweiten Jahr nach Aufdeckung der NSU diskutieren.

Madeleine Henfling, Harald Zeil und Bernd Stoppe

für die Vernetzung der Thüringer Bündnisse gegen Rechts

Termin: Samstag, 20.4.2013, 11–16 Uhr, Weimar, Reithaus im Park an der Ilm (in Nachbarschaft zum Schloss)

Ablaufplan:

10.45 Uhr: Anmeldungen

11.00 Uhr: Begrüßung (BgR Weimar)

11.05 Uhr: Vorstellungen und mögliche Ergebnisse des Tages (BgR-Vernetzung)

11.15 Uhr: Zur aktuellen Situation und Problemen in Thüringen (Mobit Erfurt)

11.30 Uhr: „Wissenschaftliche Sicht auf das Phänomen – Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit; Handlungsempfehlungen und Wissenstransfer, B88“ (Matthias Quent)

11.45 Uhr: „Warum wir kein Landesprogramm gegen Rechtsextremismus haben“. Kritik am aktuellen Landesprogramm und Handlungsempfehlungen (BgR-Vernetzung)

12.00 Uhr: Fragen, Diskussionen, Austausch

12.30 Uhr: Mobilisierung für die Proteste am 1. Mai in Erfurt (Bündnis Erfurt)

12.45 Uhr: Vorstellung der Workshops

13.00 Uhr: Mittagspause

13.45 Uhr: Beginn der Workshops – „Prävention : Anforderungen an antirassistische und emanzipatorische Bildungsarbeit im schulischen und außerschulischen Rahmen.“ (DGB- Bildungswerk/Steffen Dittes) – „Innovation: Strukturen sind ein Problem, Inhalte kommen oft zu kurz. Innovative Ansätze Zivilgesellschaftlichen Handelns“ (Peter Zimmermann) – „Opferperspektive: mangelnde oder fehlende Sensibilität im Umgang mit Opfern rechter Gewalt. Die Abwertung ,der Anderen‘ z.B. durch offenen und verdeckten Alltags- und Behördenrassismus.“ (ezra) – „Kooperation: Zusammenarbeit mit Politik, Verwaltung und Polizei. Wo Zivilgesellschaft Unterstützung braucht und wo sie ihre Unabhängigkeit verliert!“ (Mobit Erfurt)

14.30 Uhr: Ende der Workshops und kurze Pause

14.45 Uhr: Vorstellung der Ergebnisse der Workshops, Forderungen, Vorschläge, Ideen

16.00 Uhr: Ende des Plenums, Vernetzungsmöglichkeit, Austausch

17.00 Uhr: Pressegespräch

Ausschlussklausel: Entsprechend § 6 Abs. 1 Versammlungsgesetz sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Veranstaltung ausgeschlossen.