Demokratie kann man keiner Gesellschaft aufzwingen, sie ist auch kein Geschenk, das man ein für allemal in Besitz nehmen kann. Sie muss täglich erkämpft und verteidigt werden.

Heinz Galinski

(1912–1992)

Vorsitzender des Zentralrates der Juden in Deutschland 1988-1992

Thüringer Bündnisse, Initiativen und Netzwerke gegen Rechts

Keine Neutralität gegenüber Rassismus

… , Antisemitismus, Antiziganismus und allen anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Die Vernetzung der Thüringer Bündnisse, Initiativen und Netzwerke gegen Rechts bedauert die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs in Weimar zu den Äußerungen von Sozialministerin Heike Taubert gegenüber der NPD.

Uns ist bewusst, dass Minister_innen sehr sensibel argumentieren und sich öffentlich in Sachen Parteinahme sehr zurückhalten müssen, um ihre Neutralitätspflicht innerhalb des demokratischen Spektrums nicht zu verletzen. Gegenüber Geist und Buchstaben von Artikel 1 Grunggesetz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ darf es jedoch keine Neutralität geben, im Gegenteil, es muss Aufgabe auch der Exekutive sein, diesen Grundsatz zur Geltung zu bringen und damit eidgemäß Schaden vom Land Thüringen abzuwenden. Heike Taubert hat dies in ihrer fünfjährigen Arbeit als Sozialministerin in engagierter und überzeugender Weise getan.

Die NPD ist verfassungsfeindlich, lediglich die hohen Hürden bezüglich eines Verbots lässt es ihr zu, sich als Partei zur Wahl zu stellen und genau jene demokratischen Rechte zu nutzen, die sie aggressiv bekämpft. „Es muss aus unserer Sicht erlaubt sein, auch und gerade als Person im öffentlichen Fokus, die braunen Kameraden als das zu benennen, was sie sind: Antidemokraten, Rassisten und Verfassungsfeinde“, ist Sprecher Dr. Bernd Stoppe überzeugt. Es ist äußerst verstörend, wenn Thüringens höchstes Gericht in seinem Abwägungsprozess der Gleichbehandlung einer offen gegen die Würde und die Rechte verschiedener Menschengruppen hetzenden Partei einen höheren Rang einräumt als der Unantastbarkeit der Würde eines jeden Menschen. „Als Thüringer Bündnisse, Initiativen und Netzwerke gegen rechts sind wir solidarisch mit Heike Taubert und treten entschieden dafür ein, dass es gegenüber jeglicher Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit keinerlei Neutralität geben kann“, betont Sprecher Harald Zeil.

Hier falsch interpretierte Neutralität hat das gefährliche Potential, zu Gleichgültigkeit und staatlichem Fehlverhalten zu führen, wie wir sie im Zusammenhang mit dem selbsternannten NSU feststellen mussten. Für uns als Vertreter_innen der Zivilgesellschaft ist diese Gerichtsentscheidung jedoch auch ein klares Signal dafür, dass es in erster Linie Aufgabe einer aktiven und lebendigen Bürgerschaft ist, gegen Rassismus und Menschenverachtung einzutreten und dies nicht allein dem Staat zu überlassen.