Unter Demokratie verstehe ich, dass sie dem Schwächsten die gleichen Chancen einräumt wie dem Stärksten.

Mahatma Gandhi

(1869–1948)

indischer Politiker

Thüringer Bündnisse, Initiativen und Netzwerke gegen Rechts

Ausstellung „Gesicht wahren“ eröffnet in Erfurt

Sehr gerne möchten wir euch eine Ausstellung empfehlen, die vom Bündnis „Mitmenschlich in Thüringen“ initiiert und organisiert wurde. Eröffnet wird diese am 11. März in Erfurt:

„Gesicht wahren“ – Eine Ausstellung des Bündnisses „Mitmenschlich in Thüringen“ mit Fotografien von Michael Döhler.

Warum „Mitmenschlich“?

„Mitmenschlich in Thüringen“ ist ein Bündnis für ein Thüringen der Demokratie, der Vielfalt und Mitmenschlichkeit. Die Bündnispartner*innen teilen die Überzeugung, dass nur eine demokratisch verfasste Gesellschaft, in der die Menschenrechte geschützt und verteidigt werden, lebenswert und zukunftsfähig ist. Mehr dazu finden Sie auf unserer Internetseite.

Warum eine Ausstellung?

Flucht hat viele Gesichter. Menschen, die wir nicht kennen, können wir nicht verstehen. Das gilt besonders, wenn wir verschiedene Sprachen sprechen und unterschiedliche kulturelle Hintergründe haben. Die Ausstellung gibt Menschen aus verschiedenen Ländern und mit ganz unterschiedlichen Geschichten ein Gesicht und eine Stimme. Die Bilder laden Sie ein, weiter zu forschen, die Menschen in Ihrer Umgebung kennenzulernen und die Perspektive zu wechseln.

Interesse?

Die Ausstellung ist als Wanderausstellung konzipiert. Wenn Sie Interesse haben, sie bei Ihnen vor Ort zu zeigen, können Sie gern per E-Mail an die Adresse ausstellung@mitmenschlich-in-thueringen.de mit der Ausstellungskoordination Kontakt aufnehmen. Die Nutzung ist kostenfrei.

Termin: Eröffnung, Samstag, 11.3.2017, 18 Uhr, „Franz Mehlhose“, Löberstraße 12, 99084 Erfurt
Programm: Grußworte vom Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow u.a., mit musikalischem Rahmenprogramm von Sarmad Abdulmajid (Albak) u.a.
Infos: Bündnis „Mitmenschlich in Thüringen“, Facebook-Veranstaltung zur Ausstellung
Ausschlussklausel: Entsprechend § 6 Absatz 1 Versammlungsgesetz sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Veranstaltung ausgeschlossen.